2.

Im Namen des Bräutigams, des ehr- und tugendsamen Jünglings so und so, Bauerssohn aus X., begrüßt er die Anwesenden und bittet, an dessen Hochzeittage zu erscheinen. Ein förmlicher Spruch folgt beyspielsweise unten.

Auf das geheißene Ja zeichnet er mit Kreide einen Rosmarinstrauß auf einer Limonie an die Thür oder auf den Tisch und schreibt zugleich das Mahlgeld, welches jeder Gast zu zahlen hat, gewöhnlich in der Größe von zwey Gulden, darunter.

Hierauf wird Bier und Brod aufgesetzt, in den südlicheren Gegenden auch Eyerschmalz, von welchem Nichts übrig bleiben darf: was sie nicht essen, nehmen sie mit, auf daß der neuen Wirthschaft der Neid nicht ankönne.

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TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. Sagen. Aus der Oberpfalz. Erster Theil. Zweites Buch. Die Braut. 7. Das Hochzeitladen. 2. [Im Namen des Bräutigams, des ehr- und tugendsamen Jünglings so]. 2. [Im Namen des Bräutigams, des ehr- und tugendsamen Jünglings so]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-DC7C-0