16.

Das Seelweib, Todenweib, hat die Leiche in schwarzer Kleidung anzusagen, und zwar in jedem Hause des Ortes; was ausser dem Dorfe ist, nur bey Freunden. Es ist gewöhnlich ein altes Weib, und wegen ihrer Beschäftigung gefürchtet und gemieden. Sie darf alles zu sich nehmen, was der Tode bey seinem Verscheiden am Leibe trug, das Leibdingad. Neukirchen.

[249] Weiter hinauf, um Waldthurn schon, wird der Leichenbitter, ein abgewirkter Weber, zum Leichbitten ausgeschickt. Für seinen Spruch: »Der Bauer so und so läßt euch bitten, ihm das Geleit zu geben,« – erhält er einen Ranft Brod in jedem Hause aus der Tischlade.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Rechtsinhaber*in
TextGrid

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. Sagen. Aus der Oberpfalz. Erster Theil. Viertes Buch. Der Tod. 2. Die Leiche im Hause. 16. [Das Seelweib, Todenweib, hat die Leiche in schwarzer Kleidung anzusagen]. 16. [Das Seelweib, Todenweib, hat die Leiche in schwarzer Kleidung anzusagen]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-DCEA-5