4.
Eine Schwangere, die unter der Wagendeichsel durchschlieft, kann nicht gebären, wenn sie nicht aus ihrer Schürze dem Pferde im Stalle Heu fressen läßt; es muß aber eine »Roßeichsel« gewesen seyn, die gebogen ist, während die Ochsendeichsel gerade ausgeht. – Die Deichsel hat noch einen anderen Bezug; wenn eine Frau in der Hoffnung ist, sagt man, sie habe sich an der Wagendeichsel gestoßen. Neukirchen.
Eine Schwangere darf über keinen Kreuzweg, die Kreuzung zweyer Wege, gehen, wenn sie nicht hart entbinden will. Amberg.
[152] Die Frau in der Hoffnung muß sich gewissenhaft enthalten, etwas Fremdes, auch das Geringste, sich widerrechtlich anzueignen; sie macht das Kind schon im Mutterleibe zum Diebe. Fronau.