7.

Hat die Braut einmal den Ehering am Finger, darf sie ihn nicht mehr herunterthun, oder gar verleihen oder vertauschen: sonst gibt es Streit in der Ehe. Dieser Ring hat von nun an eine eigene Kraft gegen allen Zauber, gegen Hexen und Bilmesschnitter. Falkenstein.

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TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. Sagen. Aus der Oberpfalz. Erster Theil. Zweites Buch. Die Braut. 15. Die Trauung. 7. [Hat die Braut einmal den Ehering am Finger, darf sie ihn nicht]. 7. [Hat die Braut einmal den Ehering am Finger, darf sie ihn nicht]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-DEFF-9