§. 57. Reuth.

Auf Schloß Reuth, im Landsassenwinkel, bey Burggrub, war einst ein Vehmgericht; während die Verurtheilten in einem Thurme das Muttergottesbild küßten, wurden sie hinabgestürzt.

Ein Herr von Reuth klagte vor den Vehmrichtern seine Ehefrau der Untreue an, und erhielt die Erlaubniß, sie zu tödten, wenn er sie für schuldig halte. Die Frau aber betheuerte ihre Unschuld auch da noch, als sie schon den Dolch im Herzen hatte; da warf der Mörder, von Reue ergriffen, den Dolch weg, und bat dieselben Richter um sein Urtheil, wenn er ein solches verdiene, und sie verurtheilten auch ihn zum Tode. – Seitdem ging die Burgfrau um, in weissem Gewande, die Wunde sichtbar, besonders bey besonderen Ereignissen in der Familie. Einmal sollte Hochzeit seyn; der Vater hatte die Erbtochter wider ihren Willen verlobt; denn sie liebte schon, und als sie sich beharrlich weigerte, an den Altar zu treten, warf er sie in den Thurm. Hier erschien ihr die weisse Frau und[420] tröstete sie, indem sie ihr Hilfe versprach. Darauf zeigte sich der Geist dem harten Vater und drohte ihm, wenn er seine Tochter unglücklich mache. Er schlug nach ihr, sie verschwand. Nun ging er in sich, und ließ der Tochter ihren Willen.

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TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. Sagen. Aus der Oberpfalz. Zweyter Theil. Eilftes Buch. Erde. 5. Burgen. 57. Reuth. 57. Reuth. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-E2AC-6