§. 13. Unrechte Taufe.

Der Pfarrmeßner zu Spalt kam oft spät Abends vom Wirthshause und nicht immer nüchtern heim. Sein Weg führte ihn durch die Kirche, und da sah er gar oft Geister am Taufsteine eine Taufe verrichten. Einmal war er besonders mutig und voll Zornes rief er, die Thüre vorsorgend in der Hand, den Geistern während ihrer Handlung zu: »Hättet ihr zuvor recht getauft, so dürftet ihr jetzt nicht taufen!« Da schaut der geisterhafte Priester hinauf zu ihm und wie ein Wind war er oben beym Meßner, der die Thüre des Glockenhauses aber eiligst zuschlug. Der Geist schlug nun seine Hand mit solcher Gewalt gegen die eiserne Thüre,[133] daß sie darin abgedrückt blieb. Zum Wahrzeichen ließ der Fürstbischof von Eichstädt die Thüre bey St. Walburg aufstellen.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Holder of rights
TextGrid

Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. Sagen. Aus der Oberpfalz. Dritter Theil. Dreyzehntes Buch. Hölle. Zweyter Abschnitt. 1. Teufelsgeister. 13. Unrechte Taufe. 13. Unrechte Taufe. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-E2EA-9