§. 15. Gränzverrücker.

1.

Einer der Richterhofbauern bey Velburg grub in uralter Zeit einen Markstein ab. Nach seinem Tode ging er, mit dem bekannten Rufe, und dieses lange Zeit, weil Niemand ihn anzureden wagte, bis ihn ein betrunkener Knecht erlöste. Tags darauf sah man auf den Gründen nach; der Stein war im Walde ausgegraben und lag an seiner früheren rechten Stelle. Von nun an war Friede zwischen den beyden Nachbarn.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Holder of rights
TextGrid

Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. Sagen. Aus der Oberpfalz. Dritter Theil. Dreyzehntes Buch. Hölle. Zweyter Abschnitt. 1. Teufelsgeister. 15. Gränzverrücker. 1. [Einer der Richterhofbauern bey Velburg grub in uralter Zeit einen]. 1. [Einer der Richterhofbauern bey Velburg grub in uralter Zeit einen]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-E4E5-5