3.

Diese ewig oder zeitlich bestraften Engel- und Menschen-Seelen haben nun öfter die Erlaubniß von Gott, sich zu zeigen, den Menschen zu erscheinen, theils um sie zur Buße zu rufen oder sie zu quälen, theils um von ihnen Hilfe und Erlösung für sich zu erholen.

Sie nehmen zu diesem Behufe Gestalten an vonElementen, wie die Irrlichter, oder von Thieren, oder zeigen sich in einem Scheinbilde ihrerfrüheren Gestalt. Insoferne nun diese geistigen Wesen in solchen Gestalten dem Menschen sich sichtbar oder vernehmlich machen, heissen sie Geister, Gespenster, und die Thatsache des Erscheinens selbst wird durch den Ausdruck umgehen, regieren, woizn = waizen bezeichnet.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. Sagen. Aus der Oberpfalz. Dritter Theil. Dreyzehntes Buch. Hölle. Zweyter Abschnitt. 1. Teufelsgeister. 2. Wesen der Geister. 3. [Diese ewig oder zeitlich bestraften Engel- und Menschen-Seelen]. 3. [Diese ewig oder zeitlich bestraften Engel- und Menschen-Seelen]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-E5B2-D