2.

Beym Eintreten in die Kirche zieht der Hochzeitlader den blanken Degen an, begleitet die Braut in den Stuhl, und schlägt sie dort mit dem Degen auf den Rücken; gleiches geschieht, wenn sie den Stuhl verläßt, um hinter dem Bräutigam an den Altar zu treten, und ebenso, wenn sie sich dort hinstellt – zur Erinnerung des Gehorsams und der Fügung unter den [86] Willen des Hausherrn. Der Hochzeitlader darf die Braut nicht verlassen und stellt sich daher so weit zurück, daß er Alles übersieht und gleich bey Handen ist, so ihr etwas zustoßen sollte.

Um Roding treibt derselbe die Braut mit einem weißen, abgeschabten Birkenrüthchen unter beständigem Schlagen von der Kirchthüre bis in den Stuhl, welchem gegenüber der Bräutigam seinen Platz einnimmt.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Holder of rights
TextGrid

Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. Sagen. Aus der Oberpfalz. Erster Theil. Zweites Buch. Die Braut. 15. Die Trauung. 2. [Beym Eintreten in die Kirche zieht der Hochzeitlader den blanken]. 2. [Beym Eintreten in die Kirche zieht der Hochzeitlader den blanken]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-E7C4-4