3. Die Richterhöfe,

zwey an der Zahl, am Fusse des Berges, gehörten zur Burg; sie hatten die Verpflichtung, an Feyertagen die Burgherrschaft mit eigenem Gespanne zur Kirche zu fahren. – Weil ferner auf der Burg keine Quelle fließt, und das Dach- oder Spatzenwasser in Cisternen gesammelt werden mußte, hatten die Hofbauern auch die Aufgabe, frisches Wasser auf die Burg zu fahren. Daher sagt man jetzt noch in der Stadt: »eine Foar Wasser holen« – statt: »Wasser holen.«

Man meynt auch, der Knecht, welcher die Stadt angezündet, wäre von diesen Höfen gewesen, und damit stehe der berüchtigte geisterhafte Sarg in Verbindung, wovon unten.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Holder of rights
TextGrid

Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. Sagen. Aus der Oberpfalz. Zweyter Theil. Eilftes Buch. Erde. 5. Burgen. 62. Velburg. 3. Die Richterhöfe. 3. Die Richterhöfe. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-E83F-8