18.

Trägt man ein Kind zum erstenmal in ein Haus, sey es arm oder reich, zu befreundeten oder fremden Leuten, so gibt man ihm dort ein weisses Ey, das Kloberey, und hat man keines zu Hause, schickt man es ihm nach; um Neunburg ist es mit Honig oder Rahm bestrichen, damit das Kind daran lecke und bald reden, klappern oder plappern lerne. – Um Altdorf erhält das Kind zwey Eyer zum Geschenke, und mit dem einen reibt man den Mund des Kindes, damit es gut zahne.

So wie dort das Kind zum erstenmal aus dem älterlichen Hause getragen wird, gibt man der Wärterin drey Eyer mit den Worten mit: »Sobald die Henn' gackert, soll das Kind reden!«

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TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. Sagen. Aus der Oberpfalz. Erster Theil. Drittes Buch. Die Mutter und ihr Kind. 6. Muttersorge. 18. [Trägt man ein Kind zum erstenmal in ein Haus, sey es arm oder reich]. 18. [Trägt man ein Kind zum erstenmal in ein Haus, sey es arm oder reich]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-E8E7-C