2.

Der gewöhnliche Zweck des Beschwörens ist die Erlangung von Geld, Schätzen; doch hat der Teufel selbst nichts! Er ist arm, und was er gibt, hat er anderen Leuten genommen. Bärnau.

Anders verhält es sich mit dem Schatzgraben: da sitzt der Teufel auf dem Schatze, an den sich irgend ein Verbrechen knüpft, und überläßt ihn nur durch die Beschwörungsformel gezwungen dem gierigen Menschen.

Es gibt ausserdem eine eigene Zunft vonSchatzgräbern, kundigen Leuten, welche vermöge ihrer Zauberbücher die Gewalt über den Teufel üben, daß er Geld bringen oder Schätze heben lassen muß.

Das Beschwören, Besprechen des Teufels geschieht meistens in einer Samstagnacht auf dem Kreuzwege und ist hiebey erforderlich, daß der gottlose Mensch auf das Kruzifix trete und seinem Gotte fluche, oder im Zimmer oder am Orte eines vermuteten Schatzes, innerhalb eines mit geweihter Kreide gezogenen Kreises, in welchen der Teufel nicht einzudringen vermag, so lange [47] man schweigt, d.h. nichts spricht, als was zur Sache gehört. Nur in der Christnacht genügt es, auf den Erbschlüssel zu knien, um den Teufel zu rufen.

Wer ein »Gertrudenbüchl« besitzt, liest es von Anfang bis zu Ende, dann kommt der Teufel und bringt Geld, und liest man es rückwärts vom Ende bis zum Anfang, so muß er wieder verschwinden. Auf dem Titelblatt des Buches, wenn es ein rechtes ist, spinnt eine Spinnerin am Spinnrade, und eine Maus läuft den Faden hinauf. Ebnat.

Zu gleichem Zwecke dient das Christophigebet. Neustadt. Doch ist es ein gefährlich Ding um dieses Lesen: denn gar oft erschrecken die Menschen am Teufel, der sich gestellt hat, und vermögen nicht mehr das Buch zurückzulesen, wonach der Teufel auch nicht weicht.

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TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. Sagen. Aus der Oberpfalz. Dritter Theil. Dreyzehntes Buch. Hölle. Erster Abschnitt. 2. Teufel. 11. Den Teufel beschwören. 2. [Der gewöhnliche Zweck des Beschwörens ist die Erlangung von Geld]. 2. [Der gewöhnliche Zweck des Beschwörens ist die Erlangung von Geld]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-E96B-D