III. Taufhandlung.

1.

Während der Taufhandlung darf der Priester kein Wort auslassen in den Gebetsformeln, die er spricht; denn ein solches Versehen hat unzweifelhaft die Folge, daß das Kind, wenn herangewachsen, zur Drud wird. – Gleiches gilt, wenn er ein Wort unrichtig ausspricht. Fronau.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Holder of rights
TextGrid

Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. Sagen. Aus der Oberpfalz. Erster Theil. Drittes Buch. Die Mutter und ihr Kind. 3. Taufe. 3. Taufhandlung. 1. [Während der Taufhandlung darf der Priester kein Wort auslassen]. 1. [Während der Taufhandlung darf der Priester kein Wort auslassen]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-E9FC-5