§. 37. Abzehrung.

1.

Wer daran leidet, thut vor Tags seinen Harn in ein Häferl und gräbt dieses mit dem Inhalte unter einem frischen jungen Baum ein; bald stirbt der Baum [257] ab und damit die Krankheit. Amberg. Will man das nicht, gräbt man es unter dem Roinstoin oder Rainstein ein und betritt diesen Ort nicht mehr. Waldkirch.

Auch bäckt man ein frischgelegtes Ey, thut es mit dem eigenen Harn in ein Häferl und vergräbt es so, mit durchstochenem Papier bedeckt, in einen Ameisenhaufen. Nach neun Tagen sieht man nach, ohne es herauszuthun; ist nun das Ey von den Thierchen verzehrt, stirbt auch die Krankheit ab. Amberg. Oder man läßt den Harn in ein Ey, picht den abgenommenen Deckel wieder darauf und vergräbt es unter eine Haselnußstaude. Waldkirch.

Man geht zum Hafner, nimmt ein Häferl, ohne zu sprechen, legt Geld dafür hin, ohne zu handeln, und bettelt dann in der Fleischbank um ein Stückchen Fleisch hinein. Dieses siedet der Kranke mit seinem Harn und vergräbt Alles in einem Ameisenhaufen. Die Ameisen gehen zu Grunde, der Kranke genest. Fronau.

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TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. Sagen. Aus der Oberpfalz. Dritter Theil. Dreyzehntes Buch. Hölle. Dritter Abschnitt. 2. Aberglaube. 37. Abzehrung. 1. [Wer daran leidet, thut vor Tags seinen Harn in ein Häferl und gräbt]. 1. [Wer daran leidet, thut vor Tags seinen Harn in ein Häferl und gräbt]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-EA08-1