2.

Hat sie das Kind zurückgelassen, so wird sie die sechs Wochen hindurch, von der Mutterliebe getrieben, jede Nacht aus dem Jenseits kommen, um nach dem Kinde zu schauen, es zu warten und zu pflegen, und ist eine reine Person im Hause, so vermag sie die Mutter zu hören; daher richtet man schon am Abend die Wäsche [205] für das Kind her und am Morgen findet sich dasselbe rein und schön. Rötz.

Um Velburg muß inner den sechs Wochen die Hebamme alle Tage Morgens und Abends in den Pantoffeln der gestorbenen Kindesmutter über das Zimmer gehen, das Bett machen und den Schämmel verrücken, Strümpfe und Pantoffel ordnen, und das Kind eine Viertelstunde lang auf das Bett legen. Sonst hat die Mutter, welche kommt und nachsieht, nicht Ruhe. Die Landleute halten strenge auf diese Sitte. – Wenigstens einmal muß die Mutter sich zeigen; man sieht sie dann das Kind einbüscheln, warten, über die Stube tragen. Neustadt.

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TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. Sagen. Aus der Oberpfalz. Erster Theil. Drittes Buch. Die Mutter und ihr Kind. 10. Der Mutter Sterben. 2. [Hat sie das Kind zurückgelassen, so wird sie die sechs Wochen hindurch]. 2. [Hat sie das Kind zurückgelassen, so wird sie die sechs Wochen hindurch]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-EAD4-6