§. 9. Des Kindes Tod.

1.

Eine Mutter, der ein kleines Kind gestorben ist, soll von nun an keine Rothbeeren vor Johanni essen, sonst darf es an diesem Tage nicht mit U.L. Frau in den Rothbeergarten. Neukirchen.

Dem gestorbenen Kinde zieht man schöne Kleidchen an und gibt ihm ein Kreuzchen von weissem Wachs mit in das Grab; den Todenkranz bringen die Gevatterleute. [203] Es muß ja geschmückt seyn; denn am Johannestage geht U.L. Frau mit den kleinen Kindern und ihren Engeln in den Rothbeergarten; da dürfen sie spielen und Rothbeeren pflücken – deshalb darf die Mutter an solchen Tagen nicht von diesen Beeren essen, damit sie dem Kinde bleiben. Rötz.

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TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. Sagen. Aus der Oberpfalz. Erster Theil. Drittes Buch. Die Mutter und ihr Kind. 9. Des Kindes Tod. 1. [Eine Mutter, der ein kleines Kind gestorben ist, soll von nun an]. 1. [Eine Mutter, der ein kleines Kind gestorben ist, soll von nun an]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-EAF4-D