5.

Wenn der Hoymann ruft, darf man ihm nicht antworten: denn er hält sich dadurch für verspottet. Einem solchen setzt er sich auf den Rücken, und der muß ihn dann so lange tragen, bis er an seine Wohnung kömmt, wo er von selbst wegfällt – Falkenstein – oder so lange, bis seine Zeit aus ist. Rötz. Wer ihm Antwort gibt, muß nachgehen und geht so irre. Bärnau.

Wer seinen Ruf nachmacht, vor dem steht er – Neunburg – und wer ihn ausspottet, bekommt eine Schelln = Ohrfeige. Oberviechtach.

Oft glauben die Leute, wenn sie ihn hören, es habe sich Einer verirrt, und gehen dem Rufe nach: diese werden von ihm verführt. Sieht man ihn vor sich hergehen, darf man ihm nicht folgen: er führt in die Irre,[345] oder hugelt gar auf. Tiefenbach. Der Grünhütchen bey Theining spricht die Reisenden sogar an: »dáu gái hea!« – und folgen sie ihm, gehen sie irre. Sie sind sehr schwer und der Wanderer fühlt sich wie gebunden. Neustadt.

Ungestört thun sie Niemanden etwas zu Leide – Bleystein – sind daher auch nicht gefürchtet. Neuenhammer.

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TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. Sagen. Aus der Oberpfalz. Zweyter Theil. Eilftes Buch. Erde. 4. Wald. 28. Hoymann. 5. [Wenn der Hoymann ruft, darf man ihm nicht antworten: denn er hält]. 5. [Wenn der Hoymann ruft, darf man ihm nicht antworten: denn er hält]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-EB08-C