8.

In Gegenwart von Geistern, besonders von bösen, darf man nicht umschauen. – Ein Geselle ging Nachts durch den Wald: da stand eine Gestalt vor ihm so groß wie ein Backofen. Jener machte das Benediktenkreuz, und der Geist stellte sich nun hinter ihn. Doch blickte der Geselle nicht um. Da rief der Geist: »Umschau!« Der Geselle folgte nicht. Darauf fuhr ihn jener an: »Es ist dein Glück, daß du nicht umgesehen, ich hätte dir den Hals umgedreht!« Neustadt.

Ist man absichtlich oder durch Zufall an ihren Aufenthaltsort gekommen, darf man nicht anders alsrückwärts zur Thüre hinaus oder sonst davon gehen: ausserdem ist man ihnen verfallen.

Man kann auch Geister erscheinen machen, durchBeschwörung. Die Familie aber, welcher der beschworene Geist angehört, stirbt bald aus.

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TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. Sagen. Aus der Oberpfalz. Dritter Theil. Dreyzehntes Buch. Hölle. Zweyter Abschnitt. 1. Teufelsgeister. 2. Wesen der Geister. 8. [In Gegenwart von Geistern, besonders von bösen, darf man nicht]. 8. [In Gegenwart von Geistern, besonders von bösen, darf man nicht]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-EB20-3