1.

Abgeschnittene Haare soll man sogleich verbrennen, im Ofen, nicht auf den Weg werfen; sonst finden sie die Vögel und tragen sie in ihr Nest, und über den Menschen kommt unheilbares Kopfweh und Ausfallen der Haare. Neuenhammer.

Die abgeschnittenen Haare soll man in den Ofen werfen, damit die Hexen, welche Haare brauchen, nicht dazu können. Amberg.

Fressen die Vögel das Haar, so wird der Mensch kahl.

Auch soll man Haar nicht in den Abtritt werfen: denn es verfault nicht, und nicht in's Wasser, weil böse Leute damit Böses wirken.

Mit dem Haare der Menschen kann man vielerley Zauberey zu dessen Schaden üben. Waldmünchen.

Die Weiber verbergen hinter den Altärchen der Beinhäuser auf den Freidhöfen ihre abgefallenen Haare, damit sie nicht den Kopfausschlag bekommen und der Wurm ihnen nicht Haare abfresse. Falkenstein.

Wer rothes Haare hat, ist zu Allem Bösen fähig:[246] vorzüglich gilt ein rothhaariger Mensch für falsch, und ist einem solchen nicht zu trauen.

Der Oberpfälzer heißt wie der Spanier alles Haar, das nicht schwarz oder braun ist, roth, selbst das Blonde. Die Mädchen nehmen nur in äusserstem Nothfalle einen Rothen zum Manne. »Da will ich lieber einem Schwarzhaarigen in's Elend folgen als einem Rothen in's Glück,« – sagte unlängst eine Pächterstochter bey Neuenhammer, als sie die Hand eines reichen Bauernsohnes ausschlug, der das Unglück hatte, rothe Haare zu tragen. Die Furcht, es möchten die Kinder auch ráudhoarad werden, hält die Mädchen ab.

Es ist merkwürdig, daß die Erwachsenen zumeist dunkle Haarfarbe zeigen, besonders am Fichtelgebirge und Böhmerwalde, während die Kinder eine Fülle der schönsten flachsblonden Locken aufweisen. Mit dem Eintreten der Mannbarkeit dunkelt das vorhin helle Haar. – Als Sigûne zur Mündigkeit heranwuchs, heißt es im Titurel: ir reitvar hâr begunde brûnen.

Die Haare soll man jeden Monat, und zwar im aufnehmenden Monde, zum besten am Freytag vor Neulicht, schneiden, dann wachsen sie gerne. Uebrigens hat es damit keine Gefahr; die Haare bleiben auch den ältesten Leuten in der reichen Fülle der Jugend, Männern wie Weibern, und werden selten grau. Denn die Behandlung derselben ist noch ohne alle Kunst; es kommt weder Pommade noch Oel an sie: aber alle acht Tage werden sie am Brunnen gewaschen, in einen Zopf gedreht, herumgewickelt, mit einem hölzernen oder [247] beinernen Spral befestiget, zuletzt mit dem charakteristischen Kopftuche so verhüllt, daß zur Seite etwas vorsteht. Scheitel gelten als Hoffart. Neuenhammer.

Das rauhe Schwinden ist eine Krankheit, welche die Haare des Hauptes ausgehen und dafür eine rauhe Haut nachkommen macht; das heile Schwinden hat bloß das Ausfallen der Haare zur Folge. Ersteres wird am Freytage, dieses am Mittwoche verbetet. Bärnau.

Der Schröderlzopf ist der Weichselzopf; dabey wächst am Hinterkopf ein starker Zopf heraus, bald breiter, bald dünner, zuletzt in eine Spitze ausgehend, gleich Filz, oft mehrere Ellen lang. Schneidet man ihn ab, kann man nicht mehr bleiben, bis man das abgeschnittene Theil wieder anbindet, worauf es in 24 Stunden anwächst. Es ist eine unsichtbare Spinnerin, Schröderl genannt, welche diesen Zopf spinnt, wenn sie zu gewissen Zeiten kommt. Gefrees.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. Sagen. Aus der Oberpfalz. Dritter Theil. Dreyzehntes Buch. Hölle. Dritter Abschnitt. 2. Aberglaube. 29. Haare. 1. [Abgeschnittene Haare soll man sogleich verbrennen, im Ofen, nicht]. 1. [Abgeschnittene Haare soll man sogleich verbrennen, im Ofen, nicht]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-EC41-2