3.

Unter den Geladenen wird aber ein Unterschied gemacht: denn die Einen, die nächst Befreundeten und Gevatterleute, werden zum Kirchgang und zur Mahlzeit geladen und heißen eigentliche Hochzeitgäste – zum Unterschiede von den Ehrengästen, welche nur zur Gesellschaft, zu Mahl und Tanz kommen: den Ersteren allein wird Strauß und Limonie angeschrieben. Jeder Gast hat nämlich das Recht, einen Ehren-oder Nebengast zu benennen, der nachgeht zu Mahl und Tanz. – Tiefenbach.

Dieselben Zeichen schreibt er an die Thüre des[64] Wirthshauses, in welchem die Hochzeit gehalten wird, nebst der Anzahl der geladenen Gäste, damit sich der Wirth darnach richten kann.

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TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. Sagen. Aus der Oberpfalz. Erster Theil. Zweites Buch. Die Braut. 7. Das Hochzeitladen. 3. [Unter den Geladenen wird aber ein Unterschied gemacht: denn die]. 3. [Unter den Geladenen wird aber ein Unterschied gemacht: denn die]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-ECCB-C