3.
Unter den Geladenen wird aber ein Unterschied gemacht: denn die Einen, die nächst Befreundeten und Gevatterleute, werden zum Kirchgang und zur Mahlzeit geladen und heißen eigentliche Hochzeitgäste – zum Unterschiede von den Ehrengästen, welche nur zur Gesellschaft, zu Mahl und Tanz kommen: den Ersteren allein wird Strauß und Limonie angeschrieben. Jeder Gast hat nämlich das Recht, einen Ehren-oder Nebengast zu benennen, der nachgeht zu Mahl und Tanz. – Tiefenbach.
Dieselben Zeichen schreibt er an die Thüre des[64] Wirthshauses, in welchem die Hochzeit gehalten wird, nebst der Anzahl der geladenen Gäste, damit sich der Wirth darnach richten kann.