14.

Wie die klassischen Völker ihre Helden und Fürsten in den Göttersaal versetzten, so das Volk seine Bedrücker unter die Verdammten. Besonders sind es plackerische Gutsherrn und ihre Beamten, Amtleute und Schergen, dann Jäger, welche als Verdammte ohne Rast und Ruhe umziehen an dem Orte ihrer gottlosen Thätigkeit. Die Gutsherrn machen die Trümmer ihrer Schlösser unsicher, die Amtleute und Schergen werden vertragen, die Jäger müssen ohne Aufhören jagen. Diese Geister können sich nämlich auch jetzt nicht einer gewissen Thätigkeit enthalten, womit sie sich einst schwer versündigten. So blättern die Geister von ungerechten Richtern und Verwaltern in Alten, die Marksteinverrücker tragen ihre Marken, Sonntagsschänder vollziehen noch als Geister den knechtischen Dienst, womit sie den Tag des Herrn entweiht hatten; Priester, welche auf den Teufel tauften, müssen als Geister die Taufe wiederholen; Geizhälse bewachen den Ort, wo sie ihre Schätze vergruben, und kindermordende Hebammen beweinen als Klagemütter den Tod der Kleinen.

Das Volk übt so seine eigene Art von Justiz. Auch solche, welche im Handel und Wandel betrogen, gehören zu den Verdammten: denn: »Ungerecht Maß und Gewicht kommt vor Gottes Gericht.« Daher findet sich die Sage von umgehenden Wirthen und Krämern an gar viele Orte gebunden.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. Sagen. Aus der Oberpfalz. Dritter Theil. Dreyzehntes Buch. Hölle. Zweyter Abschnitt. 1. Teufelsgeister. 2. Wesen der Geister. 14. [Wie die klassischen Völker ihre Helden und Fürsten in den Göttersaal]. 14. [Wie die klassischen Völker ihre Helden und Fürsten in den Göttersaal]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-ED6B-B