13.

Gegen das Verzaubern und Verhexen der Pferde stellt man einen Gaisbock in den Stall, der ein schwarzes Kreuz auf dem Rücken trägt.

Anderwärts bannt man den eingetretenen Zauber dadurch, daß man dem Thiere mit dem im Barren liegenden Hafer über den Rücken hinunter fährt. Tänesberg.

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TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. Sagen. Aus der Oberpfalz. Erster Theil. Fünftes Buch. Die Thiere des Hauses. 2. Das Pferd. 13. [Gegen das Verzaubern und Verhexen der Pferde stellt man einen Gaisbock]. 13. [Gegen das Verzaubern und Verhexen der Pferde stellt man einen Gaisbock]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-EDF0-0