580. Das Kastler Recht.

J. Brunner das Merkwürdigste von Kastl. Sulzbach 1830, S. 27 u. 49.


Im Jahre 1323 am 8. Januar feierte der Kaiser Ludwig der Bayer, umgeben von vielen seiner Getreuen, darunter sein Feldhauptmann Schweppermann, in der Kirche zu Kastl ein Dankfest wegen des am 28. September 1322 bei Mühldorf erfochtenen Sieges über Friedrich den [130] Schönen. An demselben Tage erhob er den Ort Kastl zu einem Markt. Am ersten Markte des Jahres, am Mondtage nach dem Berchten- oder Obersten-Tage, d.i. heilig Dreikönigstage wurde bis zum Jahre 1808 seit Jahrhunderten das sogenannte Ehehaft- oder Kastler-Recht, wobei alle Unterthanen des Stiftes bei Strafe erscheinen mußten, gehalten. Bei dieser Ceremonie wurden die Streitigkeiten und Angelegenheiten der Klosterleute unter sich und mit den Behörden geschlichtet, die Obrigkeiten gewählt u. dergl. Die ganze Verhandlung endete mit Schmauß und Lustbarkeit. – Ludwig der Bayer schläft seit Jahrhunderten in der Frauenkirche zu München, die Gebeine der Chorherren und Maltheserritter von Kastl sind unter dem Kirchenestrich daselbst vermodert, aber die Erinnerung an die alte Zeit ist noch lebendig unter dem Volke, und der Markt nach dem Oberstentage heißt noch heute das Kastler Recht.

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TextGrid Repository (2012). Schöppner, Alexander. Sagen. Sagenbuch der Bayerischen Lande. Zweiter Band. 580. Das Kastler Recht. 580. Das Kastler Recht. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-F4C7-A