[43] 972. Das steinerne Kreuz bei Annsbach Landgerichts Rothenfels.

Mündlich.


Zur Zeit der lutherischen Kirchenspaltung waren auch die Bewohner des Dorfes Annsbach bei Rothenfels von der katholischen Religion abgefallen und bekannten sich zum neuen Glauben. Fürstbischof Julius, der nur über Katholiken regieren wollte, stellte den katholischen Gottesdienst im ganzen Umfange des Fürstbisthums Würzburg wieder her. Doch mit dem äußeren Bekenntnisse war nicht allenthalben die innerliche Erneuerung der Neugläubigen vollbracht und es bedurfte geraume Zeit, bis die Gebräuche der katholischen Kirche wieder gewissenhaft beobachtet wurden. So war einst ein Bauer von Annsbach mit seinem Sohne in den Wald gefahren, um eine Fuhr Holz aufzuladen. Die Glocke läutete eben zur Wandlung und der Sohn erinnerte den Vater an das Gebet der Kirche. Dieser aber entgegnete kalt: »Gewandelt hin! gewandelt her! reich' mir nur das Holz her!« Unbekümmert um das Glockenzeichen lud er den Wagen voll Holz, setzte sich darauf und wollte nach Hause fahren. Da wurden plötzlich die Ochsen scheu, rannten durch das Dickicht des Waldes, der Bauer fiel todt vom Wagen herab und hatte den Hals gebrochen. An der Stelle seines Todes wurde ein Bildstock und neben diesem ein steinernes Kreuz errichtet.


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Zitationsvorschlag für diese Edition
TextGrid Repository (2012). Schöppner, Alexander. 972. Das steinerne Kreuz bei Annsbach Landgerichts Rothenfels. Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-F6F4-E