1097. Das Gemeindefischwasser im Pegnitzthal.

Histor. Notiz von Fischer.


Anno 1358, Freitag vor St. Gilgen Tag, gab Kaiser Carl IV. dem Markte Velden und den drei Gemeinden Rupprechtstegen, Enzendorf und Artelshofen das Fischwasser von Velden an bis zur Mühle in Artelshofen, zum gemeinen Gebrauch mit der ausdrücklichen Bestimmung: »das alle die in demselben vnsere Land zv Baiern gesessen sein vnd wonnen freilichen vnd on alle hindernus vischen sullen vnd mugen.« – Demzufolge durfte bis in die neuere Zeit herab jeder Durchreisende aus diesem Wasser nach Belieben Fische fangen, aber er mußte sie an Ort und Stelle, wo er sie gefangen, sogleich sieden oder backen und verzehren, und die Bewohner der genannten Orte waren schuldig, ihm die Pfanne zu leihen.

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TextGrid Repository (2012). Schöppner, Alexander. Sagen. Sagenbuch der Bayerischen Lande. Dritter Band. 1097. Das Gemeindefischwasser im Pegnitzthal. 1097. Das Gemeindefischwasser im Pegnitzthal. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-FA43-D