125.

Wenn in der Andreasnacht (30. Nov.) ein Mädchen seinen Schutzgeist bittet, ihm seinen künftigen Mann zu zeigen, so führt der Schutzgeist den Mann auf einige Minuten vor das Bett (Cloppenbg.). Andreas ist in Cloppenburg Patron der Kirche. – Wenn man in der Thomasnacht (21. Dez.) ein geweihtes Licht anzündet und in einem Baumgarten (einem kathol. Gebetbuche) liest, so sieht man zwischen 12 und 1 Uhr alle Mädchen, mit denen man schon einmal gefreit hat, und zuletzt kommt auch das, welches man noch einmal zur Frau haben soll. Ist die Zukünftige noch nicht geboren, so erfährt man keine Erscheinung; schläft man ein, so empfängt man eine Ohrfeige. Wird eins der erscheinenden Mädchen während der Zeit zu Hause gerufen, so stirbt es, weil der Geist abwesend war (Saterld.).

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TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Erster Band. Erstes Buch. Dritter Abschnitt. 4. Erforschung des Verborgenen. 125. [Wenn in der Andreasnacht (30. Nov.) ein Mädchen seinen Schutzgeist]. 125. [Wenn in der Andreasnacht (30. Nov.) ein Mädchen seinen Schutzgeist]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-21EC-4