g.

Eine Frau brachte in ein Haus Harken, die bei ihrem Manne bestellt waren, und verlangte mehr Geld dafür, [429] als mit dem Manne bedungen war. Der Empfänger wollte aber nur geben, was bedungen war, und die Frau lief erbost zum Hause hinaus. Die Magd, welche das Gespräch mit angehört hatte, sagte seufzend: »Ach Herr, hätten sie jenem Weibe das Geld nur gegeben!« Kaum ist das Wort aus ihrem Munde, da bekommt die kleine Tochter des Hauses furchtbare Krämpfe, obwohl sie bis soweit recht munter gewesen war. Die entschlossene Magd sprang auf und rief: »Dat will ick de ole Hexe aflähren!« lief dem Weibe nach, holte es glücklicherweise beim Kreuzwege ein, packte es an und schleppte es dreimal über den Kreuzweg quer hinüber und herüber. Als die Magd wieder nach Hause kam, war das Kind bereits genesen. »Ich habe das Kind gerettet,« waren ihre Worte »und das alte Weib mag sich in acht nehmen, wenn es diesem Kinde wieder was antun will!« (Butjadingen.) –


Vgl. wegen der Kreuzwege auch 216, 218, 238 u.g.

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TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Erster Band. Erstes Buch. Achter Abschnitt. C. Hexen. 229. [Unter den einzelnen Mitteln gegen die Hexen stehen alle durch die]. g. [Eine Frau brachte in ein Haus Harken, die bei ihrem Manne bestellt]. g. [Eine Frau brachte in ein Haus Harken, die bei ihrem Manne bestellt]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-2292-2