457.

Die Leiche eines Menschen tritt dem Lebenden vorzugsweise als ein Vergängliches und zur Verwesung Bestimmtes entgegen; der Tod selbst ist der schroffe Übergang vom bewegten, an Freud' und Leide reichen Leben zur kalten und starren Vernichtung. Alles daher, was mit dem Tod und insbesondere mit der Leiche in Berührung, oder auch nur in Beziehung gesetzt wird, muß nach dem Gesetze der Sympathie gleichfalls sterben und vergehen. Dies wirkt dem Menschen zum Vorteile und zum Nachteile. Dinge und Zustände und Wesen, die man tot und verschwunden wünscht, werden durch solche Beziehung zum Untergange gebracht: 69, 97ffg., 107, 143; aber auch wider den Wunsch wird durch Unvorsichtigkeit die Vergänglichkeit dahin übertragen, wo Dauer und Bestand sein sollten: 47, 69, 72. Zahlreiche Lehren bestimmen daher an den angeführten Stellen, was man dem Sterben und der Leiche gegenüber tun kann und soll oder nicht soll. Die Leiche eines unschuldigen Kindes wird einmal als besonders kräftig bezeichnet: 97.

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TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Zweiter Band. Zweites Buch. Fünfter Abschnitt. B. Das Leben des Menschen. 457. [Die Leiche eines Menschen tritt dem Lebenden vorzugsweise als ein]. 457. [Die Leiche eines Menschen tritt dem Lebenden vorzugsweise als ein]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-22F4-8