62.

Die Zaubermittel sind teils Gemeingut, die jedermann kennen und anwenden kann, teils Geheimmittel, die nur Eingeweihte kennen. Diese Eingeweihten genießen oft eines weit verbreiteten Rufes und werden von nah und fern aufgesucht. Es gibt Eingeweihte, die in allen möglichen Angelegenheiten ihre Kunst an den Mann bringen, es gibt auch Eingeweihte, die man als Spezialisten ansehen muß. Der eine kann nur Krankheiten oder ein bestimmtes Gebrechen beseitigen, der andere Gestohlenes entdecken, der dritte das Gedeihen von Vieh und Früchten bewerkstelligen. Mitunter steckt in diesen Leuten selbst eine Kraft, die entweder ohne die gewöhnlichen Mittel auskommen kann oder diese wirksamer beeinflußt. Es genügt z.B. bei solchen Künstlern die bloße Berührung eines kranken Gliedes, und das Übel ist gehoben. Großen Zulauf hatten von jeher die Scharfrichter oder Halbmeister (Abdecker). Von den Scharfrichtern und ihren Gehilfen, [59] den Abdeckern, wurde früher die Kunst der Chirurgie verlangt, weil die Ärzte sich nicht damit befassen wollten. Dies führte dahin, daß das Scharfrichtertum sich auch den Aberglauben zunutze machte und mit Geheim- oder Zaubermitteln arbeitete. Nächst den Abdeckern stehen Totengräber, Bienenzüchter, Schäfer im Rufe, im Besitze zauberischer Mittel zu sein, auch angesehene Männer und Frauen geben sich mit der Kunst ab. Alle bewahren ihr Wissen gewöhnlich als ein wertvolles Geheimnis, das nur ihren Kindern als Erbschaft hinterlassen wird.

Es ist bereits angedeutet (61), daß die Zeit für Anwendung von Zaubermitteln von großer Wichtigkeit ist. Der Einfluß der Zeit geht so weit, daß sie selbst als zauberisch auftritt. Für viele Handlungen sind bestimmte Tage oder Tageszeiten ohne Zuhülfenahme zauberischer Mittel glück- oder unglückbringend; gewisse Geschäfte (z.B. Säen und Ernten) schlagen zum Heil oder Unheil aus, je nachdem sie zu dieser oder jener Zeit vorgenommen werden. Näheres oder Mehreres darüber im 2. Buche.

[60]

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TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Erster Band. Erstes Buch. Dritter Abschnitt. 1. Allgemeines. 62. [Die Zaubermittel sind teils Gemeingut, die jedermann kennen und]. 62. [Die Zaubermittel sind teils Gemeingut, die jedermann kennen und]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-2327-C