f.

Einst hatte ein Fährmann aus Elsfleth, namens Jan Harm, wegen seines roten Haares »Rode Jan Harm« genannt, einen Fremden, der eine Kiste mit Geld bei sich führte, über die Weser zu setzen. Rode Jan Harm ermordete den Fremden, [256] warf ihn in die Weser und begann alsdann mit den geraubten Schätzen ein Leben in Saus und Braus. Als er danach selbst gestorben war, mußte er umgehen und beunruhigte die Bewohner seines Hauses und der Nachbarschaft. Lange wollte es nicht gelingen, den Geist fortzuschaffen, endlich fand sich indessen ein Pastor, der ihn nach dem Wildenloh bei Oldenburg bannte, wo ihm aufgegeben ist, die Bickbeerenblätter des Waldes zu zählen. Nicht selten sieht man ihn, wenn man abends durch den Wildenloh kommt, mit seinem roten Kopfe über eine Hecke gucken. (Elsfleth.) – Im Wildenloh spukt ein ehemaliger Bürgermeister von Oldenburg, namens Rottmann, der wegen eines Meineides umgehen mußte und nach dem Wildenloh gebannt ist, wo er einen Brunnen mit einem Eimer ohne Boden ausschöpfen oder, wie andere sagen, sämtliche Bähnthalme des Moores zählen muß. Dieser Rottmann ist sehr bekannt, und schon vor mehr als hundert Jahren fürchteten ihn die Städter, die im Wildenloh das gekaufte Holz fällten, wie noch jetzt die Kinder mit ihm geschreckt werden, wenn sie im Walde die zahlreich wachsenden Bickbeeren suchen.

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TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Erster Band. Erstes Buch. Fünfter Abschnitt. 183. [Verdammt sind vorzugsweise die Wiedergänger, welche ein schweres]. f. [Einst hatte ein Fährmann aus Elsfleth, namens Jan Harm, wegen seines]. f. [Einst hatte ein Fährmann aus Elsfleth, namens Jan Harm, wegen seines]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-23C4-C