56.

Wenn eine Leiche zu Grabe gebracht wird, dürfen die Lichter, welche auf dem Sarge gestanden haben, nicht eher ausgelöscht werden, als bis das Gefolge zurückgekehrt ist (Oldenbg.). – Die Kerzen, die auf einem Sarge gebrannt haben, dürfen nicht zu gewöhnlichen Zwecken wieder gebraucht werden (Münsterld.). – Wenn der Fuhrmann, der den Leichenwagen fährt, beim Fahren umsieht, stirbt bald wieder einer aus dem Hause, woher der Tote gekommen (Dinklage). –[55] Wenn die Leiche aus dem Hause getragen ist und die Türen nicht sofort geschlossen werden, so wird bald eine Leiche nachfolgen.

Ein übriges findet sich in den Abschnitten Zauberei, Zeiten usw. Vieles, was z.B. als Vorspuk erscheint, erscheint auch als Vorbedeutung.

[56]

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TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Erster Band. Erstes Buch. Zweiter Abschnitt. 56. [Wenn eine Leiche zu Grabe gebracht wird, dürfen die Lichter, welche]. 56. [Wenn eine Leiche zu Grabe gebracht wird, dürfen die Lichter, welche]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-23CC-B