184.

Die Gespenster verhalten sich gegen die Menschen in der Regel nicht sehr feindselig. Freilich beunruhigen manche unter ihnen Bewohner und Viehstand eines Hauses, andere necken den einsamen Wanderer durch Bewerfen mit Sand oder Begießen mit Wasser oder führen ihn in die Irre; die meisten aber machen sich dem Ohre oder Auge nur bemerklich, ohne eine weitere Schädigung zu verüben oder auch nur zu versuchen. Dafür muß man sie aber auch gewähren lassen. Wer sie herausfordert, verhöhnt und beleidigt oder feindlich angreift, dem fügen sie Übles zu, und nicht selten muß der Übermut mit schwerer Krankheit und Tod gebüßt werden. Auf der anderen Seite zeigen sich Geister den Menschen auch huldreich, beruhigen, warnen sie, helfen ihnen und unterrichten sie über die Zukunft.

a.

In dem herrschaftlichen Holze Holvedehusen, nicht weit von Visbek, soll früher ein Förster gewohnt haben, der ganz schlecht und gottlos gelebt hat. Nach seinem Tode ging er wieder und machte solchen Unfug, daß die Paters ihn in einen Wasserpfuhl mitten im Holze bannten. Dort muß er mit einem Eimer ohne Boden das Wasser austragen. Des Nachts wird aus diesem Wasserpfuhl oft ein furchtbares Gelärm und Gepolter gehört, und wer nicht grade muß, macht lieber einen Umweg und geht nicht an den Pfuhl vorbei, denn der [267] Wiedergänger hat das Recht, alle, die ihm nahe kommen, mit Wasser zu begießen.

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TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Erster Band. Erstes Buch. Fünfter Abschnitt. 184. [Die Gespenster verhalten sich gegen die Menschen in der Regel nicht]. a. [In dem herrschaftlichen Holze Holvedehusen, nicht weit von Visbek]. a. [In dem herrschaftlichen Holze Holvedehusen, nicht weit von Visbek]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-2473-B