e.

Ein Mann hatte bestimmt, daß aus einem von ihm ausgewählten Eichbaum seines Gehölzes nach seinem Tode sein Sarg angefertigt werde. Es kam aber nicht dazu, der Baum blieb stehen, sei es, weil man auf den Wunsch des Verstorbenen nichts gab oder weil der Wunsch in Vergessenheit geraten war. Seitdem hatte der Mann keine Ruhe im Grabe. Des Abends stieß er die obere Haustür offen und zur selben Zeit hörte man im Gehölz, wo der Eichbaum stand, ein Klopfen, als wenn Holz geschlagen werde. Später ließ der Erbe das Gehölz [197] abschlagen, damit hörte das Klopfen auf. Die Haustür flog noch eine zeitlang offen, dann hörte auch dies auf. (Zwischenahn.)

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TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Erster Band. Erstes Buch. Fünfter Abschnitt. 171. [Wenn man einer Leiche nicht die gebührende Achtung erweist, wenn]. e. [Ein Mann hatte bestimmt, daß aus einem von ihm ausgewählten Eichbaum]. e. [Ein Mann hatte bestimmt, daß aus einem von ihm ausgewählten Eichbaum]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-2703-F