b.

Bis in die neueste Zeit sah man auf den Gründen des Zellers Zurborg die Fundamente der ehemaligen Burg Lutten. Den Rest eines ehemaligen Kellers nannten die Leute »das Gefängnis«. Der Besitzer der Burg ist ein strenger Herr gewesen, der seine eigenhörigen Bauern, wenn sie zu spät zur Arbeit gekommen sind, in jenen Keller hat sperren und bei Wasser und Brot schmachten lassen, daher die Bezeichnung Gefängnis.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Holder of rights
TextGrid

Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Zweiter Band. Drittes Buch. Erster Abschnitt. F. Amt Vechta (nördlicher Teil). 527. Lutten. b. [Bis in die neueste Zeit sah man auf den Gründen des Zellers Zurborg]. b. [Bis in die neueste Zeit sah man auf den Gründen des Zellers Zurborg]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-27CD-B