2.

Die Dinge und Vorgänge, in welchen eine Vorbedeutung liegt, sind so mannigfaltiger Art, daß sich dafür feste Gesetze oder Regeln nicht aufstellen lassen. Im allgemeinen kann man sagen:

a) ungewöhnliche seltene Erscheinungen (Komet und dgl.), ungewöhnliche Vorkommnisse bei festlichen Gelegenheiten, als Hochzeiten, Begräbnissen, oder auch ungewöhnliches Handeln eines Menschen usw.;

b) auffällige, nicht ungewöhnliche Erscheinungen (Krähen einer Henne, Heulen des Hundes);

c) alles Neue als Unterbrechung des Alltäglichen (Hausbau, Ausbleiben der Schwalben, der Wechsel der Jahreszeiten, erstmaliges Sehen des Storches, erstmaliges Rufen des Kuckuks),

gelten als vorbedeutend. Und nicht einmal dies. Es kann überhaupt alles, was man täglich und stündlich erlebt, als vorbedeutend angesehen werden.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Rechtsinhaber*in
TextGrid

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Erster Band. Erstes Buch. Erster Abschnitt. 2. [Die Dinge und Vorgänge, in welchen eine Vorbedeutung liegt, sind]. 2. [Die Dinge und Vorgänge, in welchen eine Vorbedeutung liegt, sind]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-29F4-3