19.

Von Vorgängen bei Todesfällen. Wenn eine Leiche im Tode lächelt oder die Augen offen hat, so stirbt bald wieder jemand aus dem Hause. – Wenn eine Leiche schlaff bleibt, nicht steif wird, so folgt bald eine aus dem Hause oder der Verwandtschaft nach (Umgegend von Vechta). – Wenn eine Leiche im Hause mit dem Gesichte nach der Haustür hin aufgebahrt ist, so folgt bald ein zweiter Sterbefall in der betreffenden Familie (Dinklage). – Wohin die Kerzenflammen auf dem Sarge gleich nach dem Anzünden flackern, in der Richtung liegt das Haus, aus welchem die nächste Leiche kommen wird (Jade). – Zu wem unter den im Sterbehause Versammelten nach dem Auslöschen der Lichter der Rauch hinzieht, der muß zuerst sterben (Holle). – Auf der Geest haben die größeren Bauern die Bretter zum Sarge (Husholt), das beste Eichenholz, jahraus jahrein auf dem Hausboden stets fertig liegen. Wenn dieses Holz aus sich in Bewegung gerät, Geräusch verursacht, z.B. bei Sturmwetter oder infolge Eintrocknens, wird bald ein Toter im Hause sein (Großenkneten).

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TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Erster Band. Erstes Buch. Erster Abschnitt. 19. [Wenn eine Leiche im Tode lächelt oder die Augen offen hat, so stirbt]. 19. [Wenn eine Leiche im Tode lächelt oder die Augen offen hat, so stirbt]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-2A0F-1