128.

Bei der Kindtaufe muß der Gevatter seinem Paten ein Ei schenken, das bringt Glück (Varel). Im Stedingerlande schenkten die Leute einem Kinde, das ihnen zum erstenmale ins Haus kam, ein Ei; das bedeutete, es solle einmal ein eigenes Gespann haben, mit eigenen Wagen und Pferden fahren. Im Stadlande sagte man, das Kind werde dereinst ein eigenes Haus haben. Auch in Bockhorn, Neuenburg usw. schenkte man den Kindern, die zum erstenmal in ein Haus kamen, ein Ei; »dat schall wiß so god wäsen,« fügte eine Frau erklärend bei, »wenn man Kinner in fremde Lü Hüs' wat Wittes gifft.« – Geht jemand zur Jagd, auf Reisen oder in Geschäften von Hause, so muß man ihm, wenn er aus der Türe geht, einen Holzschuh nachwerfen, dann hat er Glück (Saterld., Münsterland).

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TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Erster Band. Erstes Buch. Dritter Abschnitt. 5. Zaubermittel zu Glück u. dergl. 128. [Bei der Kindtaufe muß der Gevatter seinem Paten ein Ei schenken]. 128. [Bei der Kindtaufe muß der Gevatter seinem Paten ein Ei schenken]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-2BBF-D