a.

Hangt witt an de Wand,
gifft jeden de Hand.

(Handtuch.)

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TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Zweiter Band. Zweites Buch. Fünfter Abschnitt. C. Das leblose Eigentum des Menschen. 479. [Die Art, wie man die Kleidung anzieht, ist vorbedeutend: 27. Unbekleidet]. a. [Hangt witt an de Wand]. a. [Hangt witt an de Wand]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-2BE8-F