463.
Den allgemeinen Feinden des Eigentums, den Dieben, sagt man nach, daß sie sich in schwarze Hunde verwandeln können und allerlei zauberische Mittel verstehen: 141, 204. Man hat aber auch gegen sie Zaubermittel in Bereitschaft, indem man sie im Augenblicke der Tat festbannt, 142, oder nachträglich straft und zur Erstattung des Gestohlenen zwingt: 143. Gestohlene Sachen nachzuweisen ist eine besondere Kunst: 113. Gestohlener Speck ist gut gegen Warzen und gegen Fieber: 107. Gestohlene Kohlblätter gegen das Verfangen der Schweine: 75. Nach einer noch bestehenden Sitte ist es erlaubt, Maibäume zu stehlen, falls man nur nicht dabei ertappt wird: 317; nach der Sage soll es ehemals gestattet gewesen sein, unter der gleichen Voraussetzung Glocken zu stehlen: 265.