e.

Ein Bauer hatte bei Lebzeiten seinem Nachbarn Land abgepflügt, daher mußte er nach seinem Tode wiedergehen und zur Nachtzeit pflügen. Nachdem ihn mehrere gesehen, faßten zwei Bauern den Entschluß, ihn wo möglich zu erlösen. Sie gingen zur Nachtzeit hin und sahen, wie er wieder pflügte, was aber ganz vergeblich war, denn er konnte nichts abbringen. Sie fragten ihn, was er da mache. Er antwortete, er habe dort etwas abgepflügt und müsse jetzt zur Strafe so lange dort pflügen, bis es jemand übernehme, das Land für ihn wieder anzupflügen. Da sagten die beiden: sie wollten es wohl tun, aber sie wüßten nicht, wie weit sie müßten. Er erwiederte, er wolle es ihnen bezeichnen. Als sie nun versprachen, es zu übernehmen, verlangte er, sie sollten ihm die Hand darauf geben. Sie nahmen aber ein Tuch und reichten es ihm hin, und so wie er es anfaßte, waren seine Finger alle hineingebrannt. Er bedankte sich hierauf, daß sie ihn erlösen wollten und verschwand. Am andern Morgen zogen die beiden Bauern hin, um ihr Versprechen zu erfüllen, und fanden jetzt die Grenze mit weißen Stäben bezeichnet. Sie setzten den Pflug in die Erde, aber zwei Pferde konnten denselben nicht ziehen, es mußten noch mehr Pferde geholt werden, und erst nach vielen Mühen gelang es, das Land bis an die weißen Stäbe wieder abzupflügen. Seit dieser Zeit ist der Wiedergänger nicht mehr gesehen worden. (Visbek.)

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TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Erster Band. Erstes Buch. Fünfter Abschnitt. 182. [Wie wir gesehen haben (179) ist ein Teil der Wiedergänger der Erlösung]. e. [Ein Bauer hatte bei Lebzeiten seinem Nachbarn Land abgepflügt,]. e. [Ein Bauer hatte bei Lebzeiten seinem Nachbarn Land abgepflügt,]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-2D30-6