l.

Der erste Besitzer des Gutes Bomhof bei Langförden, Ottomar von Grothus, hat vielen Leuten dadurch Unrecht getan, daß er sie zu hoch zur Schatzung angesetzt hat. Deshalb hat seine Seele noch jetzt keine Ruhe und wandert des Nachts vom Bomhofer Teiche nach Langförden, dann quer über die Chaussee und endlich in den Langförder Esch hinein. (Die [218] Geschichte kennt den ersten Grothus auf Bomhof als einen großen Wohltäter. Die Sage weiß sonst auch zu berichten, er müsse deshalb wiedergehen, weil er Land abgepflügt habe. Wahrscheinlich ist ein Vorgänger von Grothus gemeint, ein Besitzer vom Bomhof soll es sein, und von diesen ist nur noch Grothus bekannt).

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Holder of rights
TextGrid

Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Erster Band. Erstes Buch. Fünfter Abschnitt. 176. [Diejenigen, welche sich im Leben Verbrechen zu Schulden kommen]. l. [Der erste Besitzer des Gutes Bomhof bei Langförden, Ottomar von]. l. [Der erste Besitzer des Gutes Bomhof bei Langförden, Ottomar von]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-2D87-6