b.

Eine Witwe in der Landgemeinde Oldenburg hatte zwei Söhne, die Zwillinge waren und deshalb zu gleicher Zeit für den Militärdienst losen mußten. Sorgsam nähte sie jedem, und ohne daß dieselben es merkten, einen Hasenfuß in den Rock. Die beiden gingen gesondert zum Losungstermin in die Stadt, der eine, ein Schiffer, ging allein, der andere, ein Bauernknecht, mit den übrigen Knechten. Unterwegs nahm der Schiffer in seinem Rocke einen fremdartigen Gegenstand wahr; er trennte das Futter auf, fand den Hasenfuß und, mochte er nun ein Freigeist oder mit der Bedeutung des Dinges ganz unbekannt sein, warf denselben fort. Der andere verspürte nichts, oder wenn er etwas wahrnahm, so ließ er es doch gut sein, ohne weiter nachzuforschen. In der Losung nun kam der Schiffer gleich fest, der Bauernknecht loste sich frei. Man kann sich den Jammer und die Vorwürfe der Mutter denken, als sie erfuhr, was geschehen war. – In einem anderen Losungstermine zu Oldenburg zog ein Wehrpflichtiger unversehens mit seinem Taschentuche einen Hasenfuß aus der Tasche, zur großen Beschämung für ihn, aber zum großen Ergötzen für die übrigen Anwesenden. Die komische Zusammenstellung eines Hasenfußes mit einem den Militärdienst scheuenden [112] Wehrpflichtigen fordert zu allerlei Scherzen heraus, dient aber vielleicht zur Bestärkung des Glaubens an das Mittel.

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TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Erster Band. Erstes Buch. Dritter Abschnitt. 5. Zaubermittel zu Glück u. dergl. 129. [Wenn unter dem Mastbaum eines Schiffes Geld liegt, so hat das Schiff]. b. [Eine Witwe in der Landgemeinde Oldenburg hatte zwei Söhne, die]. b. [Eine Witwe in der Landgemeinde Oldenburg hatte zwei Söhne, die]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-2E79-D