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Wenn man von Oldenburg nach Gristede geht, so liegt vorn im Richtmoor ein kleiner Sandhügel, der heißt der Heiligenstuhlsberg (Hilgenstaul auch bei Lindern und Goldenstedt), weil dort in alten Zeiten Gericht gehalten ist. Nicht weit davon liegt auch das Dingsfeld, d.i. Gerichtsfeld, ein Heidefeld von etwa 250 Jück, zwischen den Mansholter und Gristeder Büschen, und dicht hinter Gristede befindet sich, ebenso wie jener Heiligenstuhlsberg auf der Grenze zwischen den Gemeinden Wiefelstede und Zwischenahn, eine Vertiefung, die heißt die Roggenkuhle, denn dort haben die Strafen, welche auf dem Heiligenstuhlsberg zuerkannt wurden, in Roggen niedergelegt werden müssen. (Oldenb. Blätter 1830, S. 356.) Andere erzählen so: Als Wiefelstede noch die einzige Kirche im Ammerlande war, wurden auch die Ortschaften um Edewecht dorthin zehntpflichtig; aber auch als Edewecht schon seine eigene Kirche [259] bekommen hatte, wußten die Wiefelsteder noch einige Abgaben von dorther festzuhalten. So mußten die Hausleute und einige Köter von Osterscheps einen Zugzehnten und eine Lieferung von Aalen leisten, welche der Prediger zu Wiefelstede in Scheps abholen ließ. Das verdroß aber die Pflichtigen, und als einst die Wagen des Wiefelsteder Pastoren voll und beladen von Osterscheps zurückkehrten, überfielen sie dieselben im Hemeler und verbrannten sie samt allem, was darauf war. Darüber kam es nun zu Unterhandlungen, und den Pflichtigen zugunsten ward der Zugzehnte in einen Sackzehnten verwandelt; dafür versprachen sie, den Roggen nebst den Aalen an einem bestimmten Tage an eine bestimmte Stelle auf der Wiefelsteder Kirchspielsgrenze zu bringen, wohin dann der Prediger kommen mußte, um die Lieferung in Empfang zu nehmen. Kam er nicht zur bestimmten Zeit an, so durften sie jene in die dort befindliche Grube werfen und nach Hause umkehren. Später wurde auch dies wieder abgeändert und die Lieferung fand in einem bestimmten Hause zu Gristede statt. Das Loch, in welches der Roggen geworfen werden durfte, heißt darum noch immer die Roggenkuhle. (Oldenb. Blätter 1831, S. 141.) Außer dem Roggen und den Aalen mußten die Schepfer auch ein Schwein liefern. Als einst der Wiefelsteder Pastor zu spät gekommen war, fand er in der Roggenkuhle zwar den Roggen und das Schwein, aber das Schwein war so nahe bei dem Roggen angebunden, daß es denselben erreichen konnte, und hatte bereits so tüchtig in demselben gearbeitet, daß es zu viel bekommen hatte und infolge dessen starb. Da bewog der Pastor einen Bauern in Gristede, Eitie Christian, gegen gänzlichen oder teilweisen Erlaß der eigenen Naturallieferung, die Schepser Pröven in seinem Hause in Empfang zu nehmen. Und damit die Pflichtigen Lust bekamen, sie ihm ins Haus zu liefern, mußte der Bauer den Pflichtigen satt Buskohl und Rindfleisch zu essen und ihren Pferden Futter geben.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Zweiter Band. Drittes Buch. Erster Abschnitt. B. Ammerland. 505. Wiefelstede. l. [Wenn man von Oldenburg nach Gristede geht, so liegt vorn im Richtmoor]. l. [Wenn man von Oldenburg nach Gristede geht, so liegt vorn im Richtmoor]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-2F41-1