477.

Getränke darf man nicht mit schneidenden Werkzeugen umrühren: 52. Ein Trank, der Riesenstärke gibt: 621. Wein, besonders behandelt, verleiht Riesenstärke: 131. Bier naschen die Zwerge: 257. Bierhefe zu verbessern: 150. Eine verderbliche Bierbraute: 367a. Aus Kaffee und Kaffeesatz erkennt man die Zukunft: 28, 113 u. a. In Kaffee und Tee muß der Zucker vor dem Rahm gegeben werden: 54.Milch wird von Hexen gestohlen: 209, 217; mit süßer Milch löscht man Diebeskerzen: 141 u. b.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Zweiter Band. Zweites Buch. Fünfter Abschnitt. C. Das leblose Eigentum des Menschen. 477. [Getränke darf man nicht mit schneidenden Werkzeugen umrühren: 52]. 477. [Getränke darf man nicht mit schneidenden Werkzeugen umrühren: 52]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-3032-9