b.

In Twistringen sah ein Schlachtergesell, der an einem Kirchhofe vorbeiritt, vor sich einen Geistlichen gehen, der immerfort mit einem Stocke nach etwas zu schlagen schien, ohne daß der Schlachtergesell etwas wahrnehmen konnte, wonach jener schlug. Er fragte nach und der Geistliche antwortete: »Wenn ich es nicht weggeschlagen hätte, so würdest du es bekommen haben.« – In diesem selben Dorfe soll noch ein Mann leben, der einmal von einem gespenstischen Ziegenbocke rittlings aufgenommen und eine Stunde weit fortgetragen ist; alsdann wurde er unversehrt niedergesetzt.

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TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Erster Band. Erstes Buch. Sechster Abschnitt. 187. Spukhafte Erscheinungen von leblosen Dingen. b. [In Twistringen sah ein Schlachtergesell, der an einem Kirchhofe]. b. [In Twistringen sah ein Schlachtergesell, der an einem Kirchhofe]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-314F-3