22.

Vom eigenen Körper. Beißen jemanden dieAugen, so muß er weinen. – Wer Tränen auf etwas Totes fallen läßt, bekommt die Auszehrung. – Wem das rechte Ohr klingt, von dem wird Gutes gesprochen, wem das linke, von dem Schlechtes. Doch heißt es auch umgekehrt (Ammerld.):


Rechtet Ohr – schlechtet Ohr,
Linket Ohr – klinket (?) Ohr.

Wenn von einem Schlechtes gesprochen wird, so nimmt der Mann den linken Rockzipfel, die Frau den linken Schürzenzipfel in den Mund und beißt darauf, dann beißt sich der Verläumder auf die Zunge (Ammerld.). Wenn man schnell [33] auf den Finger spuckt und ihn hinter das Ohr hält, so muß der Verläumder sich benässen (Ammerld.). Dasselbe tritt ein, wenn der Verläumdete sich in den Ellenbogen beißt (versuchs einer!). – Juckt einem die Nase, so erfährt man etwas neues. – Wenn jemand beim Erzählen niest, so spricht er die Wahrheit (Oldenbg.). – Wer am frühen Morgen niest, dem passiert am Tage etwas Unangenehmes (Delmenh.); wie andere sagen (Oldenbg.), bekommt man etwas geschenkt, oder: wenn man des Morgens dreimal nüchtern niest, bekommt man den Tag etwas Neues zu hören oder hat den Tag über Glück. – Glaubt man Terpentin zu riechen, so riecht man seinen eigenen Sarg (Blexen). – Wenn auf der Tenne unter dem Bodenloch oder BalkenholBlutstropfen stehen, so wird bald einer vom Boden stürzen. – »Wenn meine Frau Nasenbluten hat, so kommen immer nur drei Blutstropfen hervor, und es ist stets ein sicheres Zeichen, daß bald jemand aus der Familie sterben muß« (Wildeshsn., Jever). Dasselbe gilt, wenn jemanden nur ein Blutstropfen aus der Nase dringt (und dieser auf die Hand fällt, Oldenbg.). – Ist jemand krank im Hause und einem Angehörigen fallen einige Blutstropfen aus der Nase (kein eigentliches Nasenbluten), so muß der Kranke sterben (Langförden). – Aus Löningen wird folgende eigentümliche Geschichte berichtet: »Vor vielen Jahren ertranken bei Bunnen zwei Männer, indem sie auf der zugefrorenen Hase einbrachen. Die nach langer Zeit aufgefundenen Leichen waren nicht mehr zu erkennen. Da brachte man sie mit der hinterbliebenen Witwe eines der Verunglückten in Berührung. Alsbald floß der einen Leiche warmes rotes Blut aus der Nase und hieran erkannte man die betreffende Leiche als die des Mannes dieser Witwe.« Der Berichterstatter schließt: »Eigenes Blut fließt noch nach dem Tode.« – »Spitze Naes' und spitzet Kinn, dar sitt de lebendige Düwel in.«

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Holder of rights
TextGrid

Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Erster Band. Erstes Buch. Erster Abschnitt. 22. [Vom eigenen Körper. Beißen jemanden die Augen, so muß er weinen]. 22. [Vom eigenen Körper. Beißen jemanden die Augen, so muß er weinen]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-328D-6