[263] b.

In alten Zeiten sollen auf dem Turme zu Zwischenahn drei Glocken gehangen haben. Eine derselben sollte in einer Fehde geraubt werden; aber als die Räuber im Begriffe waren, sie herunter zu lassen, brachen die Taue, und es stürzten die Räuber mit der Glocke hinunter, das Gewölbe schlug durch und zerschmetterte die Räuber. Zum Andenken an diesen Vorfall hat man das Gewölbe bis auf den heutigen Tag nicht wieder hergestellt.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Holder of rights
TextGrid

Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Zweiter Band. Drittes Buch. Erster Abschnitt. B. Ammerland. 506. Zwischenahn. b. [In alten Zeiten sollen auf dem Turme zu Zwischenahn drei Glocken]. b. [In alten Zeiten sollen auf dem Turme zu Zwischenahn drei Glocken]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-330D-B