135. Jagdglück.

Wenn ein Jäger auf der Jagd gut treffen will, muß er vor dem Weggehen eine Jungfer über sein Gewehr springen lassen (Münsterld). Wenn ein Jäger auf die Jagd geht, muß man ihm zurufen: »Ich wollte, daß du Arm' und Beine zerbrächest!« dann macht er eine gute Jagd; wenn man ihm dagegen Glück wünscht, so hat er Unglück. – Um eine Flinte gut treffen zu machen, schießt man einmal mit zerstoßenem Fensterglase daraus (Oldenbg). Wenn ein Gewehr auf der Jagd nicht gut trifft oder doch nicht tötet, ladet man auf einen Schuß eine Blindschleiche (eine lebendige Schlange, Münsterld.) und schießt diese mit aus. Vielleicht, weil die Blindschleiche ihren Weg ohne Augen zu finden weiß?

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Rechtsinhaber*in
TextGrid

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Erster Band. Erstes Buch. Dritter Abschnitt. 5. Zaubermittel zu Glück u. dergl. 135. Jagdglück. 135. Jagdglück. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-3310-1