b.

Zu Neustadt-Gödens wohnte früher eine alte Frau, welche die Gewohnheit hatte, immer am Abend spät in den Garten zu gehen. Als sie nun einmal kurz nach Mitternacht in das Haus zurückgehen wollte, sah sie an einem Birnbaum [212] ein großes weißes Gespenst stehen. Erschreckt lief sie davon und erzählte einer Schauspielerin, die bei ihr im Hause wohnte, was sie gesehen. Diese war so beherzt, das Gespenst dreimal anzurufen, aber dasselbe gab keine Antwort und rührte sich nicht. Jetzt wurden die Nachbarn geweckt, und das Gespenst verschwand. Ein ganz alter Mann erzählte aber, daß seit seinem Gedenken das Gespenst alle zehn Jahre erschienen sei. Später wurde die Stelle, wo das Gespenst gesehen, umgegraben, und man fand unter dem Birnbaum einen hohlen Stein mit einem Deckel. In dem Stein befand sich ein Stück Papier, worauf geschrieben war, daß früher in diesem Hause ein Zinngießer gewohnt, dessen Frau eine Hexe gewesen sei. Dieselbe habe ihren Mann immer sehr schlecht behandelt, und er habe ihr daher gewünscht, daß sie nach ihrem Tode alle zehn Jahre wiederkommen müsse. Das Papier aber trug die Jahreszahl 1345. Seit der Zeit ist also das Gespenst alle zehn Jahre erschienen.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Erster Band. Erstes Buch. Fünfter Abschnitt. 175. [Wer zur Bestätigung einer Sache sich verwünscht und dennoch lügt]. b. [Zu Neustadt-Gödens wohnte früher eine alte Frau, welche die Gewohnheit]. b. [Zu Neustadt-Gödens wohnte früher eine alte Frau, welche die Gewohnheit]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-3461-5