35.

Von Siechtum wird namentlich das Glied befallen, mit welchem jemand gesündigt hat. Eine Lähmung, einen Bruch, einen Knochenfraß im Arme hört man nicht selten auf einen Meineid oder auf Mißhandlung von Vater oder Mutter zurückzuführen. Wenn Kinder mit verkrüppelten oder verstümmelten Gliedern geboren werden, so haben die Eltern die Sünde begangen. Einer, der ohne Vorderarm mit verkrüppelten Fingern gleich am Oberarm geboren war, trug dieses Unglück, weil sein Vater einen falschen Eid geschworen hatte (Rastede). Einem Kinde, das Vater oder Mutter geschlagen hat, wächst nach dem Tode die Hand aus dem Grabe. Das Stück Land, auf welchem ein Verbrechen begangen ist, wird unfruchtbar und wüst. Wenn von einem Obstbaume die ersten Früchte gestohlen werden, so trägt er nie wieder (Delmenhorst, Friesische Wede) oder doch erst in 7 Jahren wieder (Münsterland).

a.

Auf dem Kirchhof zu Esenshamm war bislang ein Grabkeller, dessen eine Wand nicht stehen wollte. In dieser Wand steckte ein verdorrter Menschenarm, verdorrt, weil sein ehemaliger Träger einen Meineid geschworen hatte. »Wir Kinder holten den Arm oftmals heraus und warfen damit herum, haben ihn auch wohl beim Ballspiel als Klitzholt (Schlagholz) benutzt.«

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TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Erster Band. Erstes Buch. Zweiter Abschnitt. 35. [Von Siechtum wird namentlich das Glied befallen, mit welchem jemand]. a. [Auf dem Kirchhof zu Esenshamm war bislang ein Grabkeller, dessen]. a. [Auf dem Kirchhof zu Esenshamm war bislang ein Grabkeller, dessen]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-34E9-4